Gebührenordnung, Eintrittserklärung
Die "Eintrittserklärung Typ B" können Sie an Ihrem Rechner ausfüllen. Danach müssen Sie allerdings das Formular ausdrucken, unterschreiben und in der Geschäftsstelle abgeben.
Und noch ein Tipp:
Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie SGB XII, Kindergeld- bzw. Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sowie Berechtigte nach dem AsylbLG (§ 2 und § 3), haben die Möglichkeit, auf Antrag einen Zuschuss für den Vereinsbeitrag des OTB von monatlich 10 EUR von ihrer leistungsbewilligenden Behörde (Jobcenter oder Sozialamt) zu bekommen. Der Zuschuss wird bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt.